Dienstag, den 28.10.2014 ab 18.00 Uhr 24. Oktober 2014
Wie im letzen Amtsblatt zu lesen war, ist für Dienstag, den 28.10.2014, ab 18 Uhr in der Hörselberghalle eine Bürgerversammlung u.a. zum Thema Landesplanerische Beurteilung B19n angesetzt worden.
Herr Brämer, Präsident des Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, wird dort diese Beuteilung vorstellen und uns für Fragen zur Verfügung stehen.
Ab 20 Uhr wird dann Gemeinderatssitzung sein. Dort steht das Thema nicht noch mal auf der Tagesordnung. Aber das Thema Internetausbau ist da Gegenstand der Sitzung und bestimmt auch sehr interessant!
200 Ideen für 200 Millionen Euro 6. Oktober 2014
Ab 1. Januar plant der Bürgerverein Mosbach eine Internet-Aktion unter dem
Motto „Was kann man mit 200 Millionen Euro alles machen?“, um auf die aus
Sicht des Vereins horrenden Kosten für eine Verlegung der B19 nach der jetzt
geplanten Variante hinzuweisen. Die Aktion soll bis zum 19. Juli 2015 laufen.
Hier soll 200 Tage lang jeden Tag ein Vorschlag kommen, was man mit
einer Million Euro Nützliches anstellen könnte.
Und 200 dieser Anregungen sollen dann auf der Internetseite des Bürgervereins erscheinen.
Landesplanerischen Beurteilung B 19n 5. Oktober 2014
“Nur 5 Tage nach dem Bürgerentscheid wurde nun das Raumordungsverfahren zur B 19n mit der Landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen und die Raumverträglichkeit der B 19n festgestellt. Diese kann unter folgendem Link http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlvwa2/350/rovb19n/landesplanerische_beurteilung_einschl._anhaenge_l-lll.pdf eingesehen werden. Das Ergebnis des Bürgerentscheides ist nicht berücksichtigt worden. Es wird einen Rückbau der B 19 „alt“ geben und die OU Stockhausen ist weiterhin kein Bestandteil der Planungen. Auf 163 Seiten wurde zudem keine Aussage über den zu erwartenden zusätzlichen Verkehr vom Kreisel in Wutha bis nach Sättelstädt getroffen. Die Baukosten werden die bisher geplanten 200 Mio € weit überschreiten, da es weitergehende Untersuchungen und Veränderungen in den Planungen gegeben hat.
landesplanerische_beurteilung_einschl._anhaenge_l-lll